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Schulgeldfür Musikschüler(innen) der Stadt Zug

Semestertarife

Instrumentaler Einzelunterricht/Gesang

Tarif I

für Musikschüler/innen der Stadt Zug

Lektionsdauer:

30 Minuten CHF 270

45 Minuten CHF 405

60 Minuten CHF 540


Tarif II

für Musikschüler/innen aus anderen Zuger Gemeinden oder ausserkantonale Wochenaufenthalter

Lektionsdauer:

30 Minuten CHF 600

45 Minuten CHF 900

60 Minuten CHF 1200


Tarif III

für Erwachsene und ausserkantonale Jugendliche

Lektionsdauer:

30 Minuten CHF 1050

45 Minuten CHF 1575

60 Minuten CHF 2100


Tanz

Schulgeld/Semestertarife

Lektionsdauer:

45 Minuten CHF 270

60 Minuten CHF 360

75 Minuten CHF 450

jeder weitere 15-Minutenblock CHF 90

Ermässigungen Jugendliche *

Auf den Tarif I sowie den Tanztarif werden aufgrund des steuerpflichtigen Einkommens der Eltern folgende Ermässigungen gewährt:

Einkommen

CHF 48 000 bis CHF 36 001   20 %

CHF 36 000 bis CHF 24 001   40%

CHF 24 000 bis CHF 12 001   60 %

CHF 12 000 und weniger       80 %


Ermässigungen Erwachsene *

Auf den Tarif III sowie den Tanztarif erhalten die Erwachsenen mit Wohnsitz in der Stadt Zug aufgrund des steuerpflichtigen Einkommens folgende Ermässigungen:

Einkommen

CHF 48 000 bis CHF 32 001   20 %

CHF 32 000 bis CHF 16 001   35 %

CHF 16 000 und weniger       50 %


* Eine Ermässigung ist bei Quellensteuerpflichtigen nicht möglich.


Gebühren

Leihinstrumente

Die Musikschule Zug stellt bei Bedarf Leihinstrumente zur Verfügung. Verfügbare Instrumente: Holz-, Blechblas- und Streich­instrumente

Gebühren für Leihinstrumente

CHF 100 pro Semester

Die Gebühr beinhaltet die Servicekosten bei Rückgabe des Instruments und eine Transportversicherung (Selbstbehalt: CHF 200).

Chöre

Für die Teilnahme in den Chören wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Semester verlangt, wenn kein Musikunterricht an der Musikschule Zug besucht wird.


Bestimmungen

An Feiertagen und während der Schulferien (gemäss Ferienplan der Stadtschulen Zug) findet kein Unterricht statt.

Die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der Musikschule sind in der Verordnung sowie im Reglement festgehalten.

Dokumente

Gesetzgebung